Veröffentlichungen

Kassenübliche Leistung - Anspruch und Realität!

Veröffentlichungen im Jahr 2009:

Seit Beginn der 90er Jahre sind wesentliche Teile der Gesamtvergütung für die ambulante Behandlung im Gesundheitswesen gesetzlich budgetiert. Die Ausgaben für die ambulante Versorgung wurden auf dem Stand des Jahres 1991 eingefroren. Es wurden sogenannte Kopfpauschalen eingeführt, welche nur entsprechen den Steigerung der sogenannten Grundlohnsumme erhöht werden durften.

Leider aber ist die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren von wenig Dynamik geprägt.
So betrug die effektive Steigerung, der Krankenkasseneinnahmen bedingt durch die hohe Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren jeweils lediglich nur ca. 1%. Bei einer in der Regel höheren Inflationsrate ergibt sich somit für den ambulanten Sektor allein hier ein Minuswachstum.
Zusätzlich wurden die Kassen durch 7 Millionen Zuwanderer und durch Transferleistungen in die neuen Bundesländer in Höhe von 66,5 Milliarden € belastet, infolge politischer Entscheidungen wurden dem Gesundheitswesen seit 1990 über 30 Milliarden Euro entzogen!

Bedingt durch diese Entwicklung steht uns heute für die 3-monatige Grundbehandlung eines Patienten im Schnitt 33€ zur Verfügung.

Von diesem Betrag müssen zusätzlich noch Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Kanülen, Infusionssysteme, Unterhaltungskosten für technische Geräte wie Bestrahlungsgeräte, Inhalationsgeräte, etc. in Abzug gebracht werden.
Von den verbliebenen Einnahmen muss die gesamte Praxis mit all Ihren Kosten finanziert werden.

Außerhalb dieses Budgets werden nur wenige Leistungen wie die Versorgung schwerer Verletzungen, Wiederbelebungsmaßnahmen und spezielle Untersuchungen wie z.B. Ultraschalluntersuchungen u.ä. erstattet.
Weiterhin sind alle kassenüblichen Impfungen und alle Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des Budgets angesiedelt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Behandlung des Kassenpatienten bei vorliegender Erkrankung zweckmäßig, ausreichend und unter strikter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu erfolgen.

Sicherlich muss niemand befürchten, bei einem akuten Notfall nicht optimal versorgt zu werden, optimal aktiv vorsorgende Medizin ist unter kassenüblichen Bedingungen jedoch nicht mehr möglich und nicht erwünscht. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf auch eine Abklärungsdiagnostik nur bei konkretem Krankheitsverdacht erfolgen.

ilcorpore

Um Ihnen dennoch eine nach wissenschaftlichen Kriterien optimale Krankheitsvorsorge und Krankheitsversorgung zu ermöglichen, bieten wir im Folgenden individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) und ergänzende oder komplementäre Gesundheitsleistungen an.

Bei den IGEL - Leistungen handelt es sich um Leistungen, welche im Krankheitsfall durchaus kassenüblich, in der Vorkrankheits- oder Vorsorgephase jedoch nicht abrechnungsfähig sind.
So ist zum Beispiel die Ultraschalluntersuchung oder das Belastungs - EKG als Vorsorgeuntersuchung durchaus sinnvoll, im Nichtkrankheitsfall aber nicht abrechnungsfähig.
Gleiches gilt für Wunschleistungen wie Tauglichkeitsuntersuchungen für spezielle Sportarten, Reiseimpfberatung, kosmetische Laser-Faltenbehandlung, Gruppenbehandlung bei Adipositas, etc..

Bei den komplementären Gesundheitsleistungen handelt es sich um nicht kassenübliche, medizinisch jedoch durchaus sinnvolle Therapie-verfahren wie z.B. alle Regulationstherapien, ausleitende Verfahren, Homöosiniatrie, spezielle Neuraltherapie, Akupunkturbehandlung im Rahmen der klassischen chinesischen Medizin oder erweiterte Diagnostik und Therapie durch die Aurikularmedizin nach Nogier.

ilcorpore

Dem mündigen Patienten soll somit die Möglichkeit gegeben werden, das Ausmaß und den Umfang der von ihm gewünschten medizinischen Versorgung selbst zu bestimmen.

Dass in dieser Praxis nur ärztlich empfehlenswerte oder - je nach Intensität des Patientenwunsches - zumindest ärztlich vertretbare Gesundheitsleistungen zur Anwendung kommen ist aufgrund unserer ärztlichen Fürsorgepflicht selbstverständlich.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nach der Leistungsübersucht eine beispielhafte Auflistung des IGEL - Angebotes, wobei bei Abwesenheit von Krankheit prinzipiell jedoch jede ärztliche Leistung eine IGEL - Leistung darstellen kann.

Anschließend finden Sie eine Auflistung der komplementären Behandlungsverfahren und abschließend eine Information, der Sie entnehmen können, welche Therapieverfahren bei bestimmten Krankheitsbildern oder Befindlichkeitsstörungen sinnvoll zum Einsatz kommen können.

Offene Fragen beantworten wir gerne, sprechen Sie uns an!

Ihr Praxisteam

Forderungen der Hausärzte

Sie wundern Sich über Ihre hohen Krankenkassenbeiträge und über den Abbau der wohnortnahen Versorgung. Die überfüllten Wartezimmer von jetzt sind nur der Anfang von dem was kommt, wenn diese Regierung und diese KBV so weiter machen. Mittlerweile werden in Lippe mehr Flächen benötigt, um Patienten zu verwalten, als Flächen zu Verfügung stehen, auf den Patienten versorgt werden. Wir fordern einen radikalen Abbau der Verwaltungsstrukturen und direkte Verträge zwischen den Krankenkassen und den Hausärzten! Nur so kann dieser Misswirtschaft ein Ende gesetzt werden. Was die Patienten und Hausärzte Bayerns gemeinsam erfolgreich geschafft haben, können wir auch. Erfahren Sie mehr im Hausarztticker des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe.

Patientenproteste (Formulare)

Folgt demnächst.

Zurück zum Seitenanfang